Antragszeitraum: bis 17.10.2022
Gefördert werden Anschaffung und Nachrüstung von AAS bei Fahrzeugen ab 3,5t zul. GM und bei Bussen.
Die Ausrüstung- und Nachrüstung von mautpflichtigen Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen mit Abbiegeassistenzsystemen wird über das De-Minimis-Programm in der Maßnahmenkategorie 1.3 bezuschusst. Für nicht mautpflichtige Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen erfolgt die Förderung laut dem BAG weiterhin über das Förderprogramm AAS. Abbiegeassistenzsysteme für nach dem 1. Juli 2019 neu zugelassene Lang-Lkw sind AAS nicht mehr förderfähig. (ag)
Berechnung der Förderhöhe
Fördersatz: 1.500 € – Förderquote: 80 %
Max. zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr.
Fördersatz: 1.500 € – Förderquote: 80 %
Max. zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr.