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BALM Förderprogramme

Unterlagen / Informationen

 

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des Verkehrsministeriums (BMVI) verschiedene Förderprogramme für den Straßengüterverkehr an. Hiermit werden folgende Ziele verfolgt:

  • Sicherheit erhöhen
  • Qualifizierung von Beschäftigten fördern
  • Fachkräftemangel entgegenwirken
  • Auswirkungen auf Umwelt und Klima reduzieren

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr bzw. Werkverkehr durchführen und Eigentümer / Halter  von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.
Berücksichtigungsfähige, schwere Nutzfahrzeuge sind mautpflichtig und haben somit ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5t. Eine Förderung im Programm AAS ist ab 3,5t und auch für Busse möglich.

Antragstellung
Um auch für Ihr Unternehmen einen Antrag zu stellen benötigen wir von Ihnen:

  • einen Auftrag
  • ein vollständig ausgefülltes Formular „Unternehmensdaten“
  • eine durch die Straßenverkehrsbehörde bestätigte Fahrzeugaufstellung

Fordern Sie die entsprechenden Unterlagen an!

Zuwendungsbescheid
Nach der Antragsprüfung erhält der Antragsteller bzw. sein Bevollmächtigter einen Zuwendungsbescheid, aus dem neben der Förderhöhe auch der Bewilligungszeitraum in dem Maßnahmen durchgeführt werden können, hervorgeht.

Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die einer Richtlinie entsprechen und in einem Maßnahmenkatalog aufgeführt sind. Sie müssen überobligatorisch sein, also über das normale, gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen.

 
Verwendungsnachweis (VN)
Um die bewilligten Mittel schnellstmöglich abzurufen, beachten Sie folgende Reihenfolge:
  1. Antragstellung
  2. Beginn und Durchführung von Maßnahmen erst NACH Antragstellung und INNERHALB des Bewilligungszeitraums
  3. „Durchführung“ beinhaltet: Auftrag/Bestellung, Bestätigung, Kauf, Bezahlung des Gesamtbetrages bzw. der ersten Rate
  4. Vermerken Sie das Bezahldatum auf der Rechnung und mailen/faxen Sie uns eine Kopie
  5. Erstellung VN mit allen relevanten Angaben
 
Abrechnungsbescheid
Nach Prüfung des VN erhalten Sie einen Abrechnungsbescheid in dem alle Maßnahmen mit der entsprechenden Förderung (Summe + Förderquote) aufgeführt sind. Die Auszahlung erfolgt dann direkt auf Ihr Konto.
 
Kontrolle / vertiefte Prüfungen durch das BALM
Das BALM ist im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung verpflichtet, vertiefte Prüfungen durchzuführen. Hierzu können Unterlagen, wie Rechnungen, Bezahlnachweise oder auch Verträge, Vereinbarungen angefordert werden.
Zudem kann eine Vor-Ort-Prüfung über die zweckentsprechende Verwendung der ausgezahlten Fördermittel durchgeführt werden. Hierbei ist das Bundesamt als Bewilligungsbehörde berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen (bspw. Verträge) im Original einzusehen sowie die Verwendung der Zuwendung, wie die tatsächliche Anschaffung der geförderten Gegenstände oder die Durchführung der Schulungen, durch Betriebsprüfungen zu prüfen oder durch Beauftragung prüfen zu lassen. Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen (Mitwirkungspflicht).